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Leider können wir für 2012 keine Veranstaltungen annehmen. Wir bitten um Verständnis...

Betriebsfeiern und der Fiskus
Bis 110 Euro pro Mitarbeiter fallen keine Steuern an.Dieser Betrag gilt für das ganze Jahr pro Mitarbeiter. Kostet die Feier also 60 Euro pro Person und ein Mitarbeiter bringt seine Frau mit, so fallen 120 Euro für jenen Mitarbeiter an, womit die steuerfreien 110 Euro überschritten wären.
Von daher ist es ratsam, seitens der Personalabteilungen genau Buch zu führen, was die Teilnehmer angeht.

Will eine Firma jedoch mehr ausgeben, so gibt es die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abführen kann und muss. Das sind dann 25%, wobei keine Sozialabgaben zu entrichten sind.

Die oben erwähnte Steuerfreiheit bezieht sich lediglich auf zwei Termine von Betriebsfeiern, also z.B. eine Abteilungsfeier und das Weihnachtbetriebsfest. Für die dritte Teilnahme des Mitarbeiters an einer Feier fallen dann Steuern an.

Mit Geschenken ist das so eine Sache. Bleibt der Wert dieser Zuwendung unter 40 Euro , so ist dieses Präsent in den 110 Euro inbegriffen. Darüber ist das Geschenk separat zu betrachten und wird dann mit 25% pauschal versteuert. Diese Form der Besteuerung findet natürlich alsbald seine Grenzen, denn beträgt der Wert des Geschenks eine drei- oder vierstellige Summe, so wird das Finanzamt "rumzicken" und einer Pauschalbesteuerung somit entgegenwirken. Somit ist es also nicht möglich ein etwaiges Weihnachtsgeld in Form eines Schecks z.B. zu Weihnachten den Mitarbeitern zukommen zu lassen , wenn dieser erheblich über 40 Euro liegt.
 

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